Wirtschaftsprüfung
Revision mit Nutzen, nicht nur mit Testat
Eine geprüfte Jahresrechnung bietet eine zuverlässige und neutrale Aussensicht. Unsere Revision erzeugt einen Nutzen, der weit über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht.
Prüfung nach Schweizer Standards
Unsere Prüfungsgesellschaft ist im Register der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB als Revisionsexpertin eingetragen.
Damit erfüllen wir die hohen und international anerkannten Anforderungen an ein professionelles Revisionsunternehmen und setzen die Schweizer Prüfungsstandards vollständig um. Beide Partner sind diplomierte Wirtschaftsprüfer und zugelassene Revisionsexperten. Sämtliche Prüfungs- und prüfungsnahen Dienstleistungen laufen über unsere Prüfungsgesellschaft.
Weil wir auch Treuhänder sind, wissen wir, wie eine Buchhaltung im Alltag entsteht. Und weil wir mit pruvia unsere eigene Prüfungssoftware entwickeln, sind unsere Arbeitspapiere durchgängig digital, normkonform und nachvollziehbar.
Unser Angebot
- Ordentliche und eingeschränkte Revision von KMU, Non-Profit-Organisationen und Personalvorsorgeeinrichtungen
- Konzernprüfungen nach OR und Swiss GAAP FER
- Prüfung von Financial Reporting Packages nach Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP
- Gründungsprüfung, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfung
- Prüfung bei vorzeitiger Auflösung, nachträglicher Liberierung durch Sacheinlage oder Verrechnung
- Prüfung der Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft in die Schweiz
- Prüfung von Aufwertungen von Beteiligungen und Liegenschaften bei Unterbilanz
- Prüfung der Zwischenbilanz bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung
- Prüfungen nach Fusionsgesetz
- Review von Abschlüssen (PS 910)
- Vereinbarte Prüfungshandlungen (PS 920)
- Erstellung von Finanzinformationen, Compilation (PS 930)
- Prüfung und Beratung bei Umstrukturierungen
- Weitere Prüfungen im Auftragsverhältnis sowie Spezialprüfungen
Unser Büro liegt am Reiherweg 2 in Suhr, direkt neben Aarau, mit Parkplätzen vor dem Haus. Wir betreuen Unternehmen aus Suhr, Aarau, Lenzburg, Zofingen, Olten und dem ganzen Kanton Aargau, und weil unsere Arbeit weitgehend digital läuft, genauso Kunden in Zürich, Basel oder Bern.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Eingeschränkte oder ordentliche Revision: Was gilt für mein Unternehmen?
Eine ordentliche Revision ist Pflicht, wenn zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Darunter genügt die eingeschränkte Revision. Publikumsgesellschaften und Konzerne mit Konsolidierungspflicht unterliegen immer der ordentlichen Revision.
Können wir auf die Revision verzichten?
Ja, mit einem Opting-out: Gesellschaften mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre oder Gesellschafter auf die eingeschränkte Revision verzichten. Ob das sinnvoll ist, hängt von Banken, Investoren und Ihrer eigenen Sicherheit ab. Wir beraten Sie neutral.
Was ist eine Sonderprüfung nach OR?
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen bei besonderen Ereignissen: Gründung mit Sacheinlage, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Aufwertung bei Unterbilanz, Zwischenbilanz bei Überschuldung, Fusion, Spaltung oder Umwandlung. Dafür braucht es einen zugelassenen Revisor oder Revisionsexperten.
Dürft ihr Buchhaltung und Revision beim selben Kunden machen?
Nein, das verbietet die Unabhängigkeit. Wir prüfen keine Buchhaltungen, die wir selber geführt haben. Deshalb läuft die Revision über unsere separate Prüfungsgesellschaft, und wir sagen Ihnen offen, wenn ein Mandat nicht geht.
Kontakt
Reden wir
Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Anrufen, schreiben oder in Suhr vorbeikommen.
Reiherweg 2, CH-5034 Suhr
+41 62 544 72 50
contact@apt-treuhand.com